Die urkundliche Ersterwähnung von Eineborn geht auf eine Kaufurkunde des Rodaer Klosters aus dem Jahre 1280 zurück. Der damalige Probst Witego von Ulrich kaufte u. a. von Hermann von Lobdeburg das Gericht in Eineborn.
Zu dieser Zeit nannte man das Dorf Uneborn, um 1283 Unneborn, 1529 Oeneborn, 1527 Eulenborn. Der Name Born weist auf die für das Leben der Einwohner so wichtige Trinkwasserquelle hin. Mehr Informationen unter: Historisches über Eineborn
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