Information der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland / Täler" zum Bildungspaket der Bundesregierung
Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Bildungspaket der Bundesregierung soll bedürftigen Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen geben. Mit diesem Paket haben diese Kinder seit 01.01.2011 einen Rechtsanspruch auf Dabeisein und Mitmachen bei Sport, Musik und Kultur sowie einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an Ausflügen / Klassenfahrten und gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort und Kita. Diese Kinder bekommen auch das Schulmaterial und die notwendige Lernförderung, die sie brauchen.
Inhalt des Bildungspaketes:
- Förderung des gemeinsamen Mittagessens ( Eigenanteil / Mittagessen beträgt l ,00 €, der Betrag darüber hinaus wird gefördert ) - Förderung von Kultur, Sport und Freizeit ( Mitgliederbeiträge bis zu 10,00 € pro Kind pro Monat ) - Förderung von ein- und mehrtätigen Ausflügen und Klassenfahrten ( 100 % der anstehenden Kosten außer Taschengeld ) - Förderung von ergänzendem Lernbedarf (100% der anstehenden Kosten ) - Förderung von Schulbedarf ( zum 01.08. eines Jahres = 70,00 €, zum 01.02. eines Jahres = 30,00 € ) - Förderung von gesonderter Schulbeförderung
Anspruchsberechtigte:
Anspruch haben Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, deren Eltern - leistungsberechtigt nach SGB II sind ( Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ), - Sozialhilfe erhalten, - Wohngeld erhalten oder - Kindergeldzuschlag erhalten.
Antragsstellung / Antragsabgabe:
Anträge erhalten Sie in der VG „Hügelland/Täler" oder Sie können sich die Anträge aus dem Internet herunter laden ( www.saaleholzlandkreis.de, Aktuelles und Presse, Mitteilungen, Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ).
Abzugeben bzw. einzureichen sind die Anträge beim:
- Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Postfach 1310, 07602 Eisenberg, - Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Schulverwaltungs- und Kulturamt, Im Schloss, 07607 Eisenberg oder - Jobcenter des Saale-Holzland-Kreises in Jena.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Hügelland-Täler
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