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Verwaltungsgemeinschaft Hügelland-Täler

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Steueramt / Soziales der VG Hügelland-Täler

 Frau Schuster     Telefon: 036428/64820
 

Anschrift:
Verwaltungsgemeinschaft
Hügelland-Täler
Steueramt
Pfarrwinkel 10
07646 Tröbnitz
E-mail: steueramt@huegelland-taeler.de
            soziales@huegelland-taeler.de

    Sprechzeiten des Steueramtes der VG:  
    Mo. 9.00-12.00 Uhr
    Di.   9.00-12.00 Uhr u. 13.00 -15.00 Uhr
    Mi. geschlossen
    Do.  9.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr
    Fr.   9.00-12.00

Sie finden das Steueramt in der
1. Etage im Raum 10

Information
der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland / Täler" zum Bildungspaket der Bundesregierung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Bildungspaket der Bundesregierung soll bedürftigen Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen geben.
Mit diesem Paket haben diese Kinder seit 01.01.2011 einen Rechtsanspruch auf Dabeisein und Mitmachen bei Sport, Musik und Kultur sowie einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an Ausflügen / Klassenfahrten und gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort und Kita.
Diese Kinder bekommen auch das Schulmaterial und die notwendige Lernförderung, die sie brauchen.

Inhalt des Bildungspaketes:

- Förderung des gemeinsamen Mittagessens ( Eigenanteil / Mittagessen beträgt l ,00 €, der Betrag darüber hinaus wird gefördert )
- Förderung von Kultur, Sport und Freizeit ( Mitgliederbeiträge bis zu 10,00 € pro Kind pro Monat )
- Förderung von ein- und mehrtätigen Ausflügen und Klassenfahrten ( 100 % der anstehenden Kosten außer Taschengeld )
- Förderung von ergänzendem Lernbedarf (100% der anstehenden Kosten )
- Förderung von Schulbedarf ( zum 01.08. eines Jahres = 70,00 €, zum 01.02. eines Jahres = 30,00 € )
- Förderung von gesonderter Schulbeförderung

Anspruchsberechtigte:

Anspruch haben Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, deren Eltern
- leistungsberechtigt nach SGB II sind ( Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ),
- Sozialhilfe erhalten,
- Wohngeld erhalten oder
- Kindergeldzuschlag erhalten.

Antragsstellung / Antragsabgabe:

Anträge erhalten Sie in der VG „Hügelland/Täler" oder Sie können sich die Anträge aus dem
Internet herunter laden ( www.saaleholzlandkreis.de, Aktuelles und Presse, Mitteilungen,
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ).

Abzugeben bzw. einzureichen sind die Anträge beim:

- Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Postfach 1310, 07602 Eisenberg,
- Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Schulverwaltungs- und Kulturamt, Im Schloss, 07607 Eisenberg oder
- Jobcenter des Saale-Holzland-Kreises in Jena.

Ihre Verwaltungsgemeinschaft
Hügelland-Täler
 

Neuer Grundsteuerbescheid?

Mehr Informationen finden Sie hier!

Das Steueramt teilt mit:

Um möglichst Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, möchten wir rechtzeitig darauf hinweisen, dass die Grundsteuern des
1. Quartals jeweils zum 15.02. des Jahres
 2. Quartals jeweils
zum 15.04. des Jahres
3. Quartals jeweils zum 15.08. des Jahres und
des 4. Quartals jeweils zum 15. 11. des Jahres fällig werden
 
Pachten sind zum 15.10. des Jahres fällig!
Hundesteuern werden
zum 15.05. bzw. zum 01.07. fällig.
Die Fälligkeiten für Ihre Hundesteuer können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.

Bei Zahlung der Grund- bzw. Hundesteuer bitte Kassenzeichen mit angeben.

 Wir möchten  Ihnen die Erteilung einer Einzugsermächtigung vorschlagen, mit der Sie keinen Fälligkeitstermin verpassen und die jederzeit widerrufen werden kann.

Hier können Sie sich das Formular ausdrucken:
Formular Einzugsermächtigung
Formular Hundesteueranmeldung
Formular Hundesteuerabmeldung