Verbrennungszeitraum und sonstige Feuer
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vier Kategorien:
- Verbrennungen wegen Schädlingsbefall
- Traditions- und Brauchtumsfeuer
- Private Lagerfeuer
Verbrennungen wegen Schädlingsbefall
Der entsprechende Antrag ist beim zuständigen Landwirtschaftsamt Rudolstadt, Außenstelle Stadtroda (Am Burgblick 23, 07646 Stadtroda), zu stellen. Dieses prüft dann die Genehmigungsfähigkeit. Beim Bekanntwerden von Schädlingsbefall kann die Verbrennung durch das Amt angeordnet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 5 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz.
Traditions- und Brauchtumsfeuer
Grundsätzlich sind im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Oster-, Lager- und ähnliche Brauchtumsfeuer im Freien nicht erlaubt. Nach § 18 OBVO können auf Grund eines schriftlichen Antrags Ausnahmen zugelassen werden. Der entsprechende Antrag ist im Ordnungsamt der VG zu stellen. Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Sie ist mit Auflagen verbunden.
Private Lagerfeuer
Lagerfeuer anlässlich eines Geburtstages, eines Schulabschlusses etc. sind ebenso wie Traditions- und Brauchtumsfeuer grundsätzlich nicht erlaubt. Sie bedürfen einer Ausnahmegenehmigung und sind mit Auflagen verbunden. Ein Antrag ist an die VG zu stellen.
Ein Onlineformular zum Ausfüllen, Ausdrucken oder zum Verschicken per Mail finden Sie hier!
Feuer in sogenannten Feuerkörben/Feuerschalen etc. bedürfen keiner Genehmigung. Dennoch sind auch hier die o.g. Auflagen einzuhalten.
Ihr Ordnungsamt
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