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Verwaltungsgemeinschaft Hügelland-Täler

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Ehrenamtliche Schöffen gesucht

Am 31.12.2013 endet die Amtsperiode der Schöffen. Für die neue Amtszeit, die am 01.01.2014 beginnt und fünf Jahre dauert, werden im Jahr 2013 die neuen Schöffen gewählt. Die Neuwahlen finden nach den Regelungen der §§ 28 - 58 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) statt.
Zur Vorbereitung der Schöffenwahl stellen die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“ Vorschlagslisten auf.
Für die Gemeinden Bremsnitz, Eineborn, Geisenhain, Gneus, Großbockedra, Karlsdorf, Kleinbockedra, Kleinebersdorf, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Meusebach, Oberbodnitz, Ottendorf, Rattelsdorf, Rausdorf, Renthendorf, Tautendorf, Tissa, Tröbnitz, Trockenborn-Wolfersdorf, Unterbodnitz, Waltersdorf und Weißbach ist jeweils eine Person vorzuschlagen.
In die Vorschlagsliste sind jedoch mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl bestimmt ist.

In das Schöffenamt können nicht berufen werden:
•Personen, die am 01.01.2014 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
•Personen, die am 01.01.2014 das 70. Lebensjahr vollendet haben;
•Schöffen, deren Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert;
•Personen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;

Interessenten werden gebeten, sich bis zum 15.04.2013 in der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“, Pfarrwinkel 10 in 07646 Tröbnitz, oder unter der Telefonnummer 036428/6480 zu melden.


Bewerbungsformulare finden Sie hier!


Rentsch
Hauptamtsleiter