Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenabfall-Verordnung vom 09.03.1999-veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 7/1999-
Wie bereits in der Veröffentlichung im März diesen Jahres bekannt gegeben wurde, möchten wir unsere Bürger darauf hinweisen, dass im Herbst diesen Jahres kein Verbrennungszeitraum gemäß § 4 Absatz 2 PflanzAbfV festgelegt wird und somit keine Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen zulässig sind.
Begründet wird die Entscheidung des Landkreises damit, dass speziell in den Herbstwochen ungeeignetes, krautiges Material sowie insbesondere Laub- und Grasschnitt mit verbrannt wird, was zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Bevölkerung ganzer Ortslagen geführt hat. Wir gehen davon aus, dass naturgemäß dieses Material im Frühjahr nicht mehr zur Verfügung steht und sich die Gartenbesitzer somit gezielt auf die Verbrennung von Ast- und Strauchschnitt konzentrieren können.
Der nächstmögliche Verbrennungszeitraum wurde durch die untere Abfallbehörde des Saale-Holzland-Kreises für das Frühjahr 2011 noch kein Termin , festgelegt. Eventuelle Terminänderungen aufgrund der Witterungsverhältnisse sind jedoch möglich.
Bisher angefallener trockener und unbelasteter Baum- und Strauchschnitt kann nach entsprechender Vorbehandlung selbst kompostiert, einer entsprechenden Abfallentsorgungsanlage zugeführt bzw. bis zum Frühjahr 2010 ordnungsgemäß zwischengelagert und dann verbrannt werden.
Zuwiderhandlungen im Kreisgebiet werden verschärft durch unsere Behörde als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Wir bitten um Beachtung!
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